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• Geeignete Einbindung der zuständigen Stelle des
Landes sowie dem Team Regionale
Innovationssysteme der FFG.
• Am Ende des Durchführungszeitraums ist ein
Endbericht über den durchgeführten Prozess
gemeinsam mit der Projektskizze und dem
Aktionsplan vorzulegen.
• Für die Abrechnung der Pauschale (EUR 10.000,-)
gilt die Vorlage des Aktionsplans; die Abrechnung
der Kosten (EUR 15.000,-) erfolgt durch Vorlage von
Rechnungen/Zahlungsnachweisen.
• Oder Dokumentation der Erkenntnisse, warum der
Aufbau einer Kooperation nicht möglich war. Gemäß
Punkt 17.6.2 der SRL wird die Pauschale auch dann
gewährt, wenn der Aufbau der Kooperation und die
Erarbeitung des Aktionsplans nachweislich versucht,
aber nicht erfolgreich war. In diesem speziellen Fall
ist eine nachvollziehbare Begründung des
Scheiterns der BST vorzulegen.
• Geeignete Einbindung der zuständigen Stelle des
Landes sowie dem Team Regionale
Innovationssysteme der FFG.
• Am Ende des Durchführungszeitraums ist ein
Endbericht über den durchgeführten Prozess
gemeinsam mit der Projektskizze und dem
Aktionsplan vorzulegen.
• Für die Abrechnung der Pauschale (EUR 10.000,-)
gilt die Vorlage des Aktionsplans; die Abrechnung
der Kosten (EUR 15.000,-) erfolgt durch Vorlage von
Rechnungen/Zahlungsnachweisen.
• Oder Dokumentation der Erkenntnisse, warum der
Aufbau einer Kooperation nicht möglich war. Gemäß
Punkt 17.6.2 der SRL wird die Pauschale auch dann
gewährt, wenn der Aufbau der Kooperation und die
Erarbeitung des Aktionsplans nachweislich versucht,
aber nicht erfolgreich war. In diesem speziellen Fall
ist eine nachvollziehbare Begründung des
Scheiterns der BST vorzulegen.