[[Text]Das Erfordernis, laut Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen ein Begleitgremium einzurichten, bezieht sich nur auf 77-03-BML-FG-1 (Regionaler Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozess). Das Begleitgremium sollte idealerweise von der Trägerorganisation von Beginn an für die Gestaltung des regionalen Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozess herangezogen werden. Im Rahmen der Auswahlkriterien für 77-03-BML-FG-1 wird die geplante Zusammensetzung und Qualität der Zusammenarbeit im Begleitgremium nachgefragt. Dennoch handelt es sich nicht um eine Fördervoraussetzung, sondern formal um eine Auflage, die erst im Projektverlauf nachzuweisen ist. Die Aufgaben des Begleitgremiums sind in der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen festgelegt.]
Verändert: 22c25,33
Sind personelle Änderungen im Begleitgremium erlaubt? ja, Nachnominierungen sind möglich, wobei immer auf die Richtlinien zur Zusammensetzung des Begleitgremiums (siehe u.a. Präsentation) geachtet werden muss
Sind personelle Änderungen im Begleitgremium erlaubt? ja, Nachnominierungen sind möglich, wobei immer auf die Richtlinien zur Zusammensetzung des Begleitgremiums (siehe u.a. Präsentation) geachtet werden muss
Das Erfordernis, laut Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen ein Begleitgremium einzurichten, bezieht sich nur auf 77-03-BML-FG-1 (Regionaler Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozess). Das Begleitgremium sollte idealerweise von der Trägerorganisation von Beginn an für die Gestaltung des regionalen Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozess herangezogen werden. Im Rahmen der Auswahlkriterien für 77-03-BML-FG-1 wird die geplante Zusammensetzung und Qualität der Zusammenarbeit im Begleitgremium nachgefragt. Dennoch handelt es sich nicht um eine Fördervoraussetzung, sondern formal um eine Auflage, die erst im Projektverlauf nachzuweisen ist. Die Aufgaben des Begleitgremiums sind in der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen festgelegt.
Gibt Feedback zum Prozess, zu den entwickelten Ideen und
wählt die geeignetste Projektskizze aus
• Zusammensetzung
• Mindestens 40 % Frauen bzw. Männer
• Mindestens 20 % ≤ 25-Jährige
• Vertreter:in des Amtes der Landesregierung
• FFG
Fragen und Antworten
Gibt es Empfehlungen zur Größe? +/- 6 Personen; handlungsfähig, nicht zu groß
Muss es sich aus Personen aus / von der Region zusammensetzen? kein Muss, aber empfehlenswert, da diese die Region sehr gut kennen und wissen, was die betreffende Region „braucht“; jedoch können auch Studierende Teil des Begleitgremiums sein, die z. B. aus der Region kommen, aber in einer anderen Stadt/Region studieren (Know how, Gender, ….)
Wie soll die Abstimmung im Begleitgremium erfolgen? Abstimmungsmodalitäten sollen vom Projektgremium ausgearbeitet und festgelegt werden
Kann das Begleitgremium ident mit dem Projektgremium sein? nein, da unterschiedliche Funktionen der beiden Gremien
Wie oft soll sich das Begleitgremium treffen? 2-3 Mal während der Projektlaufzeit;
Empfehlung: Projektstart – Projekt“mitte“ – Projektende zur Abstimmung und Freigabe der Projektskizze, die für die Ausarbeitung des Aktionsplans herangezogen wird
Sind personelle Änderungen im Begleitgremium erlaubt? ja, Nachnominierungen sind möglich, wobei immer auf die Richtlinien zur Zusammensetzung des Begleitgremiums (siehe u.a. Präsentation) geachtet werden muss